Brandschutz im Krankenhaus
- Eine bauliche Situation, die eine schnelle Verrauchung und
Brandausbreitung verhindert und einen Betrieb aller wichtigen
Anlagen möglichst lange aufrecht erhält, ist für die
bettlägerigen Patienten im Brandfall überlebenswichtig.
- Bewegungseingeschränkte Patienten können in einem
Brandfall nur mit erheblichem Personal- und Zeitaufwand
über Treppen und kaum über eine Feuerwehrleiter gerettet
werden.
- Daher ist es in diesen Gebäuden erforderlich, die Patienten einer
Station horizontal in einen ungefährdeten, feuer- und rauchfreien
Brandabschnitt verlegen zu können.
- Evakuieren sollte immer der Weisheit letzter Schluß sein, da viele
Patienten eine solche Maßnahme wahrscheinlich nicht ohne
Folgeschaden überstehen würden.
- Keine Versicherung wird offen legen, was sie im Ernstfall beim
Nachweis von Brandschutzmängeln alles aus der Bezahlung
nehmen würde.
- Kaum ein Jurist ist im Vorfeld dieses Schwerpunktes bereit, über
die juristischen Konsequenzen eines Brandes zu beraten.
- Das Risiko der individuellen Umsetzung und Auslegung der für
Schulen, öffentliche Gebäude und für - Krankenhäuser - gültigen
Vorschriften für Sonderbauten bleibt - beim Betreiber !
Wir prüfen regelmäßig für Sie, ob Fluchtwege begehbar sind und ob Feuer- und Rauchschutztüren auch schließen und somit ihr Schutzziel erreichen. Erhöhte Sicherheit bieten wir Ihnen im Rahmen
von Wartungsverträgen für Ihre Brandschutztüren und Feststellanlagen. Zeitnah und wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wird der Zustand Ihrer "ruhenden Brandschutzeinrichtungen" nach jeder Prüfung /
Wartung und/oder Instandsetzung in einem Betriebsbuch für Sie dokumentiert.
Unsere Leistung .... Ihre Sicherheit !