Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Diese finden Anwendung z.B. bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen mit Feuerlöschern und Sicherheitskennzeichnung
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder
Diese finden Anwendung z.B. bei der Verarbeitung von KMF (Künstliche Mineralfaser) und bei Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest und Asbesthaltigen Stoffen.