Brandschutztüren und Rauchschutztüren

Die entscheidenden Elemente im vorbeugenden Brandschutz

 

  • Brandschutztüren
  • Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.
  • Die Bestimmungen der Brandschutztüren (vorbeugender Brandschutz nach DIN 4102) gelten in allen Bundesländern. Hier werden die Türen als Feuerabschlüsse definiert. Diese werden in Feuerwiderstandsklassen nach ihrer Fähigkeit den Durchtritt des Feuers zu blockieren, in Minuten beschrieben, unterteilt.
  • Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in der Landesbauordnung (LBO) bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt.
  • Im Allgemeinen werden Brandschutztüren zwischen notwendigen Fluren und Treppenräumen und in Brandwänden (Brandabschnitten- abschlüssen) gefordert.
  • Die Anforderungen an Brandschutztüren werden durch Brandprüfungen gemäß der DIN 4102 geregelt. Folgende Feuerwiderstandsklassen sind üblich: T30, T60, T90, T120 und T180. Das "T" vor der Zahl bezeichnet bewegliche Feuerabschlüsse wie Türen und Tore.
  • Die Zahl hinter dem Buchstaben gibt Auskunft über den Feuerwiderstand (in Minuten).
  • Hierbei sind die Minuten angegeben, während derer die Tür ihre wesentlichen Eigenschaften behalten muss. Üblich sind je nach Gebäude T30 und T90 Türen.
  • Brandschutztüren müssen selbstschließend sein, um eine Ausbreitung des Feuers in übrige Räume oder Gebäude zu verhindern.
  • Moderne Brandschutztüren sind oftmals an Rauchmelder gekoppelt und verfügen über eine Kombination von Türschließmittel und Feststellanlage.
  • Die Feststellanlage hält die Tür im gewünschten Winkel offen und schließt beim Auslösen des Rauchmelders automatisch.

 

Türen dieser Bauart erfüllen nicht unmittelbar die Eignung einer Rauchschutztür

 

  • Rauchschutztüren
  • Zusätzlich können Brandschutztüren auch rauchdicht sein um die Verbreitung von Rauch zu verhindern.
  • Eine Brandschutztür ist nicht zwangsläufig rauchdicht, umgekehrt gibt es rauchdichte Türen, die keine Brandschutzanforderung erfüllen.
  • Die genauen Anforderungen an Rauchschutztüren regelt die DIN 18095.
  • Eine Tür der Feuerwiderstandsklasse T30 mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 hat die Bezeichnung T30-RS.
  • Rauchschutztüren sollen im Brandfall für eine Zeitdauer von etwa 10 Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atemschutzmaske gewährleisten.
  • Rauchschutztüren müssen ebenfalls immer selbstschließend sein



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