Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren

gehören mit zu den wichtigsten Komponenten des technischen Gebäudebrandschutzes. Für die Pflicht zur Instandhaltung gibt es diverse Vorschriften. Zur Wartung und Instandhaltung ist in diesem wichtigen Bereich des vorbeugenden Brandschutzes ein fundiertes Fachwissen unerläßlich.



"Die Wirksamkeit und Betriebssicherheit sicherheitstechnisch, wichtiger Anlagen und Einrichtungen, an die bauordnungsrechtliche Anforderungen gestellt werden, insbesondere Feuerschutzabschlüsse sind wiederkehrend durch Sachkundige zu prüfen und die Prüfung ist zu bestätigen"

 

Hier wurde der Begriff "Feststellanlagen" falsch interpretiert

Der Monteur dieser "Feststellanlagen" handelte grob fahrlässig und würde mit Sicherheit im Ernstfall / Schadensfall zivilrechtlich belangt.

 

Die Funktionsfähigkeit ist außer Betrieb gesetzt und das Schutzziel wird so eindeutig verfehlt!

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