Vorbeugender Brandschutz ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern, beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger.

Dort müssen bei Vorführungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen ein "Brandsicherheitswachdienst" oder Brandsicherheitswache bereitgestellt werden. Dies wird auch als passive Brandbekämpfung bezeichnet.

 

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in die Aspekte

 

Demgegenüber steht der abwehrende Brandschutz, der dann in Erscheinung tritt, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen bereits versagt hat.

 

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen zu verstehen.

 

Darüber hinaus bestehen sehr häufig weiterführende Interessen hinsichtlich des Sachschutzes. Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht fußen die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt. Die Kosten für die Sachversicherung verhalten sich dann häufig umgekehrt proportional zu den Aufwendungen für den baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz.



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