Der Brandschutzhelfer
Der Brandschutzhelfer ist über die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung aller
Beschäftigter hinaus zusätzlich für folgende Aufgaben zu schulen:
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Besondere Aufgaben bei der Gebäuderäumung und an den Sammelplätzen
- Hilfe bei der Evakuierung behinderter Beschäftigter
- Einweisung der Feuerwehr
- Besondere betriebsspezifische Maßnahmen im Brandfall
Brandschutzhelfer können ihre Aufgaben nur dann effektiv wahrnehmen, wenn die Unterweisung aller Beschäftigten regelmäßig durchgeführt wird (s.o.).
Ausbildung des Brandschutzhelfers
Die Ausbildung des Brandschutzhelfers ist abhängig von den betriebsspezifischen Aufgaben, die der Brandschutzhelfer in seinem Betrieb im Brandfall wahrnehmen soll.
In Betrieben mit Brandschutzbeauftragten (BSB) wird der BSB die Aufgaben ermitteln, die bei einem Brandfall von dem Brandschutzhelfer wahrgenommen werden sollen und sie dem Arbeitgeber zur Umsetzung vorschlagen.
Der BSB wird auch die Art und den Umfang der Unterweisung der Brandschutzhelfer ausarbeiten. Er wird grundsätzlich auch die Ausbildung betriebsbezogen durchführen.